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Lebenslänglich Todesstrafe. Deutschlands letzte Todeskandidatin

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Lebenslänglich Todesstrafe. Deutschlands letzte Todeskandidatin

Autoren: Friedrich Küppersbusch, Oliver Becker

Produktinformation:

    Broschiert
    Verlag: Konkret Literatur Verlag
    ISBN: 3894581875


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Eine Reportage gegen die Todesstrafe
Dem Autorenteam Friedrich Küppersbusch/Oliver Becker gelang eine glänzende Reportage. Die beiden Journalisten schildern das Schicksal einer jungen Frau, die im November 1945 in Bad Neuenahr ihre beiden Kinder tötet. Sie wird verhaftet und im Juli 1947 nach fünf Verhandlungstagen zum Tode verurteilt. Doch es gibt weder einen Henker noch eine Guillotine. Mit deutscher Gründlichkeit veranlassen die Behörden die Vorbereitungen zur Hinrichtung. In einem Keller der Haftanstalt von Mainz wird eine Hinrichtungsstätte eingerichtet. Aber es fehlt noch immer das Werkzeug zur Vollstreckung der Todesstrafe. 15 Messerschmieden werden angefragt, alle 15 lehnen den Auftrag ab. Doch die gründlichen Beamten lassen nicht locker und finden heraus, dass es in Dortmund ein geeignetes Fallmesser gibt. Sie fordern es an, doch der zuständige Beamte schreibt nach Mainz, man könne das Messer nicht ausleihen. Es sei unbrauchbar geworden. Der Mann schreibt bewußt die Unwahrheit. Immerhin - an willigen Henkern mangelt es nicht. Es gibt keine Ausschreibung für diese Aufgabe, doch vier Deutsche interessieren sich sofort für den Posten des Scharfrichters... Während am Cheimsee der Verfassungskonvent zusammentritt, um Richtlinien für ein Grundgesetz auszuarbeiten, wartet die Verurteilte auf den Tod. Am 8. Mai 1949 stimmt der Parlamentarische Rat über das Grundgesetz ab. In Artikel 102 heißt es: "Die Todesstrafe ist abgeschafft". Am 11. Mai notiert ein Beamter: "Die Einrichtung ist betriebsfertig". Die Todestrafe für die Mörderin wird in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Am 31. Oktober 1969 schreibt der damalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Helmut Kohl, einen Brief an der "Herrn Minister der Jsutiz". Der 39jährige Landeschef schreibt: "Die...durch Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 14. Juli verhängte Todesstrafe, die gem. Art. 102 GG in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt wurde, wandle ich im Gnadenwege in eine Zuchthausstrafe von 30 Jahren um." Am 31. Juli 1970 wird die inzwischen 50jährige Frau, die am 25 Jahre zuvor ihren fünfjährigen Sohn und die 19 Monate alte Tochter getötet hatte, aus dem Gefängnis in Frankfurt-Preungesheim entlassen. Küppersbusch/Becker haben eine detaillierte Reportage geschrieben. Auf der einen Seite die politische Diskussion über die Todesstrafe nach dem Erwachen aus den Übeln des Hitler-Regime, parallel dazu die Geschichte einer jungen Frau im Wettlauf gegen die Hinrichtung und das blinde Pflichtbewußtsein von verirrten Beamten, die noch immer nicht begriffen hatten, dass die alttestamentarische Formel "Auge um Auge, Zahn um Zahn" abgelöst war durch die Inhalte der Bergpredigt eines Menschen namens Jesus. So gesehen ist das Buch auch die Geschichte der ewig Gestrigen, von denen es auch heute noch viele gibt. Das Buch sollte Pflichtlektüre an den Schulen im fach Politische Weltkunde sein.

Ein sehr gutes Werk in der Problematik "Todesstrafe"
Der Autor beschreibt anhand eines Fallbeispieles, wie sich im Jahre 1949 das Schicksal einer Mörderin entscheidet. Wird die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft, oder muß sie den letzten Gang antreten? Dem Autor gelingt es, die historischen Tatsachen sehr überzeugend zu übermitteln und so eine wirklich erwähnswerte Tat, nämlich die Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland, in das ihr gebührende Licht zu rücken.





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