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Immobilien schenken und vererben. Ein Ratgeber für Eigentümer und ihre Erben

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Preis: EUR 9,50

Immobilien schenken und vererben. Ein Ratgeber für Eigentümer und ihre Erben

Autoren: Bernhard F. Klinger, Johannes Schulte

Produktinformation:

    Broschiert
    Verlag: Beck Juristischer Verlag
    ISBN: 342350644X


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Kundenrezensionen

Vorsicht
Das vermutlich mit heißer Nadel gestrickte Büchlein, enthält zahlreiche problematische Aussagen, die ein Laie vermutlich nicht erkennen und durchschauen kann. Ich habe nur die ersten 54 Seiten gelesen, und dabei folgende, bedenkliche Stellen gefunden, auf die (zum Teil dringend) hinzuweisen ist:

Es wird behauptet, dass der Kindergeldanspruch minderjähriger Kinder entfallen könne, wenn sie nach einer Hausübergabe Einkünfte erzielten, was unzutreffend ist (S. 7). Es wird die Reihenfolge bei der Berechnung des Steuerwertes nicht so eingehalten, wie sie die Erbschaftsteuerrichtlinie 24a vorsieht (S. 18). Da wird beispielsweise der Steuerwert des Nießbrauchs im Beispiel falsch berechnet (S. 19). Es wird von einer von mehreren Rechungsformeln zur Ermittlung des Steuerwertes einer gemischten Schenkung gesprochen, wo es nur eine gibt (S. 20). Es wird von "indirekten Grundstücksschenkungen" gesprochen, wo mittelbare gemeint sind (S. 28). Es wird nicht erwähnt, vielleicht auch nicht erkannt, dass die Geäude-AfA beim Zuwendungsnießbrauch entfällt (S. 31). Da wird der Leser in eine Zinsfalle gelockt, wenn ihm geraten wird, geschwisterliche Gleichstellungsgelder verzinst oder unverzinst zu stunden (S. 48). Da befindet man sich im folgenden plötzlich mitten in irgendeinem Fall mit "beiden anderen Geschwistern", die man aber nie kennen gelernt hat (S. 48). Da wird Eltern bei der Rückschenkung des Hauses fatalerweise ein Freibetrag von 51.200 Euro zuerkannt, wo sie doch nur einen Freibetrag von 10.300 Euro haben (S. 52). Da wird ein "Widerrufsvorbehalt nach § 29 ErbStG" erfunden, den es nicht gibt (S. 52); denn Grundlage der Rückforderung ist die vertragliche Vereinbarung nach Bürgerlichem Recht und nicht das ErbStG (S. 52). Da wird in einem Übergabevertrag eine Klausel aufgenommen, wonach eine "steuerliche Bedarfsbewertung" vorliege, was gar nicht sein kann, da der Bedarfswert erst danach vom Finanzamt ermittelt wird (S. 53).

Die restlichen hundert Seiten habe ich nicht mehr gelesen, den Autoren aber die erwähnten Stellen in der Hoffnung mitgeteilt, dass sie in einer Neuauflage nicht mehr auftauchen.








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