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Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialhilfeempfängern. Ein Leitfaden

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Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialhilfeempfängern. Ein Leitfaden

Autor: Christian Müller

Produktinformation:

    Broschiert
    Verlag: Nomos Verlagsges.MBH + Co
    ISBN: 3789042331


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Guter Einstieg - Hoher Lesegewinn
Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung. Von Dr. Christian Müller . Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 4. Aufl. 2004. 197 S. Kart. 26, ¬.
Angesichts leerer Sozialkassen hat der seinen Mandanten bei der Nachfolgeplanung Beratende seit einiger Zeit folgende Frage verstärkt mitzubedenken: Droht dem Kind, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von den Eltern bedacht werden soll, ein Regress des Sozialhilfeträgers für etwaige Altenheimkosten, die von den Eltern selbst durch Rente und Pflegegeld nicht gedeckt werden können? Diese Frage ist von aktueller Brisanz; denn die Sozialämter bitten von den Eltern beschenkte oder gegenüber Eltern unterhaltspflichtige Kinder für geleistete Sozialhilfe seit einiger Zeit massiv zur Kasse. So haben sich die Regresseinnahmen der Sozialbehörden von 1990 bis 1999 verzehnfacht (von 0,25 auf 2,5 Mrd. ¬); ein Trend der anhält.
Dabei werden von manchen Sozialhilfeträgern zuweilen abwegig anmutende juristische Konstrukte angeführt, um den Kindern der Übergeber noch zu Lebzeiten der Letzteren ins Portemonnaie greifen zu können. Auslöser für so manchen rechtswidrigen Zugriffsversuch verschiedener Sozialämter mag nicht nur die auf dem 64. Juristentag von einer Richterin des OLG Frankfurt monierte abenteuerliche Phantasie der Sachbearbeiter der Sozialbehörden sein, sondern oftmals schlichte rechtliche Unkenntnis. Hier gibt Müller sowohl den Sozialämtern als auch den Beratern der Angehörigen von Sozialleistungsempfängern einen praxisnahen Leitfaden an die Hand. Dabei ist Müllers 197 Seiten umfassende Betrachtung bereits für die Zeit nach dem In-Kraft-Treten des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) zum 1. 1. 2005 geschrieben und hat in ihrer vierten Auflage den Umfang eines Leitfadens überschritten.

Das Buch gliedert sich in die vier Teile Unterhaltsrecht, Rückgriff bei Sozialhilfe, bei Arbeitslosengeld II und Grundsicherung trotz Unterhaltsansprüchen. Im ersten Teil liefert Müller eine sehr gut zu lesende Zusammenfassung des Unterhaltsrechts, in denen schwerpunktmäßig der Verwandtenunterhalt und die Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten dargestellt werden. Im zweiten Teil zum gesetzlichen Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen gemäß § 94 SGB XII, der zum 1. 1. 2005 den bisherigen § 91 BSHG ablösen wird (n), gelingt es ihm die neuere bis August 2004 hierzu ergangene Rechtsprechung gut strukturiert darzustellen. Systematisch werden unter Einarbeitung der neuesten Rechtsprechung mit ihren unterhaltsrechtlichen Auswirkungen in Beispielen erläutert: Mindestselbstbehalt und 50 %-Methode, vorrangig Unterhaltsberechtigte, Verbindlichkeiten beim Elternunterhalt, Bildung von Rücklagen, Altersvorsorgeaufwendungen, fiktives Einkommen, Wohnen im Eigenheim, Vermögenseinsatz, verdeckte Schwiegerkindhaftung, anteilige Haftung mehrerer Unterhaltsschuldner, die Geltendmachung und Durchsetzung übergangener Unterhaltsansprüche durch das Sozialamt. Diese ersten 118 Seiten mit insgesamt 99 Praxisfällen entlohnen mit hohem Lesegewinn.

Der Dritte Teil zur Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruchs gemäß § 93 SGB XII auf den Sozialhilfeträger stellt im Wesentlichen eine Wiederholung der Vorauflage dar, was darin begründet ist, dass sich hier ab 1. 1. 2005 gegenüber der bisherigen Rechtslage substanziell nichts ändern wird, sieht man von der neuen Zuständigkeit der Sozialgerichte ab 1. 1. 2005 ab, die für die Prüfung der Überleitung gemäß § 93 SGB XII die Verwaltungsgerichte ablösen. Hier ist das Buch vielleicht nicht ganz so gut wie in allen anderen Teilen, zumal eine differenzierte Darstellung der Rechtsfolgen des § 528 BGB und der dazu ergangenen Rechtsprechung fehlt. Wahrscheinlich hat Müller dies nicht für notwendig erachtet, doch lehrt die Praxis anderes: So wird des öfteren einfach die Herausgabe des geschenkten Hausgrundstücks eingeklagt, und vom Kläger nicht bedacht, dass sich die Herausgabe des Geschenks nach Bereicherungsrecht (Rechtsfolgenverweisung, § 818 ff. BGB) richtet, was zur Folge hat, dass in den meisten Fällen nur Teilwertersatz (Geldleistung) zur Deckung des Notbedarfs zu leisten ist. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Müller zu § 529 Abs. 1 Alt. 1 BGB gegen die Rechtsprechung des BGH eine absolute Mindermeinung vertritt (S. 163; wie Müller auch Erman/Herrmann , BGB, § 529 Rn. 2). Müller verneint den Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB, wenn die Verarmung des Schenkers durch die in Frage stehende Schenkung selbst oder eine frühere Schenkung und damit jedenfalls grob fahrlässig i. S. von § 529 Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgelöst worden sei. Hier wäre gerade in einem Praktikerleitfaden - ein Hinweis auf BGHReport 2003, 196, 197 angezeigt gewesen, wonach die Einrede des § 529 Abs. 1 Alt. 1 in solchen Fällen eben gerade nicht greift. Der BGH begründet dies überzeugend damit, dass nach Sinn und Zweck der Norm eine enge Auslegung geboten sei. § 529 BGB will einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Schenkers und dem Vertrauen des Beschenkten auf die Rechtsbeständigkeit des schenkweisen Erwerbs schaffen. Wenn aber die Bedürftigkeit des Schenkers durch die Schenkung selbst geschaffen wurde oder bereits vorhanden war, fehlt es an einem schutzwürdigen Vertrauen des Beschenkten in die Beständigkeit der Schenkung. Die Vorschrift des § 529 Abs. 1 Alt. 1 BGB greift daher nur zu Gunsten des Beschenkten ein, wenn der Schenker nach der Schenkung bedürftig wird und dies für den Beschenkten bei der Schenkung nicht vorhersehbar war.

Hochaktuell stellt Müller in den beiden letzten Teilen den Übergang von Unterhaltsansprüchen beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II sowie den Leistungsausschluss wegen bestehender Unterhaltsansprüche bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar.

Das Buch bietet einen substanziellen Einstieg und zugleich Anleitung für den Praktiker. Wer es durcharbeitet, ist im Bereich des Sozialleistungsregresses gut gewappnet. Müller hat die BGH-Rechtsprechung der letzten Monate systematisiert und die dargestellten Fallkonstellationen überzeugend bearbeitet. Bei gezielter Fortführung könnte dieses Buch zu einem Standardwerk im Bereich des Sozialleistungsregresses werden.










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